AGB
Werkvertrag Zwischen dem „Auftraggeber“ und Sabine Potyka, Siekgraben 19c, 38124 Braunschweig,
– nachfolgend „Auftragnehmer/in“ genannt, wird folgendes vereinbart: § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines Tierportraits nach Foto, Format ca. DIN A4, in
Pastellkreide oder einer anderen gewünschten Maltechnik, geliefert mit Passepartout im Endformat 30 x 40 cm. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff.
BGB Anwendung.
§ 2 Vergütung Die Vergütung für die unter § 1 Ziffer 1 genannten Leistungen beträgt 150,- EUR. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
§ 3 Termine und
Fristen Der Ausflieferungstermin wird mit der Auftragserteilung vereinbart. Sollte kein Termin vom Auftraggeber genannt werden, wird nach Arbeitsanfall bearbeitet. Die Ausführung wird in der Regel ca. 3 – 4
Wochen dauern. Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt
ohne weitere Nachricht Verzug ein.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Mitwirkung (Korrektur während der Erstellung per Foto via Mail, Post oder
direkt)
§ 5 Abnahme Die Abnahme des Bildes erfolgt nach Fertigstellung bei Lieferung. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine
Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen,
die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
§ 6 Leistungsänderungen Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und
Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
Die Auftragnehmerin wird bei umfangreicheren Änderungen, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden
Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das
Änderungsverlangen zurückzuweisen.
Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des
Zeitablaufs festzuhalten sind.
§ 7 Gewährleistung Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf
Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
§ 8 Haftung Die Auftragnehmerin haftet
– außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
§ 9 Kündigung Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch,
kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent der vereinbarten
Vergütung zu zahlen.
§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 11 Informationspflicht gemäß § 36 VSBG Die Auftragnehmerin beteiligt sich
nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der
Auftragnehmerin. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Braunschweig vereinbart.
§ 13 Schlussvereinbarungen Für die Durchführung
dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch
die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Ort, Datum
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmeri
|