AGB

Werkvertrag
Zwischen dem „Auftraggeber“ und
Sabine Potyka, Siekgraben 19c, 38124 Braunschweig, – nachfolgend „Auftragnehmer/in“ genannt,
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines Tierportraits nach Foto, Format ca. DIN A4, in Pastellkreide oder einer anderen gewünschten Maltechnik, geliefert mit Passepartout im Endformat 30 x 40 cm.
Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2 Vergütung
Die Vergütung für die unter § 1 Ziffer 1 genannten Leistungen beträgt 150,-  EUR. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

§ 3 Termine und Fristen
Der Ausflieferungstermin wird mit der Auftragserteilung vereinbart. Sollte kein Termin vom Auftraggeber genannt werden, wird nach Arbeitsanfall bearbeitet. Die Ausführung wird in der Regel ca. 3 – 4 Wochen dauern.
Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen
Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne
weitere Nachricht Verzug ein.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Mitwirkung (Korrektur während der Erstellung per Foto via Mail, Post oder direkt)

§ 5 Abnahme
Die Abnahme des Bildes erfolgt nach Fertigstellung bei Lieferung.
Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

§ 6 Leistungsänderungen
Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

Die Auftragnehmerin wird bei umfangreicheren Änderungen, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

§ 7 Gewährleistung
Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

§ 8 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 9 Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem
Vertrag beruht.

§ 11 Informationspflicht gemäß § 36 VSBG
Die Auftragnehmerin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
wird Braunschweig vereinbart.

§ 13 Schlussvereinbarungen
 Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.



Ort, Datum



Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmeri